Du hast den WP-Artikel wohl auch nicht gelesen. (Allgemeines Forum)

sfn17, Montag, 03.11.2014, 22:52 (vor 4181 Tagen) @ vollzugsbekanntmachung

...Wikipedia dient gerade in Rechtsthemen nicht als zuverlässige Quelle.

Bei WP-Artikeln muss man immer die zugehörige Diskussionsseite lesen, um den Gehalt einzuschätzen.
In der Schule lernt man das unter dem Stichwort "Medienkompetenz".

Im Artikel 5 sind die Schranken ja bereits aufgeführt.

Genau das ist der Punkt. Der von mir angegebene WP-Artikel nimmt auf diese Schranken Bezug, um zu erläutern, unter welchen Umständen unwahre Tatsachenbehauptungen strafbar sind.

Die Aussage, dass unwahre Tatsachenbehauptungen von Art. 5 GG irgendwie verboten seien, ist eine unwahre Tatsachenbehauptung. Das Tolle ist, dass diese Aussage aufgrund von Art. 5 GG straffrei geäußert werden darf. Man überlege sich nun, warum das so ist. Da hilft der empfohlene Kommentar sicher weiter.


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