Ihr kennt Euch ja gewaltig aus. (Allgemeines Forum)

Destear, Berlin, Montag, 03.11.2014, 00:43 (vor 4175 Tagen) @ sfn17

...unterfallen nicht dem Schutzbereich des Art. 5 GG.


Dann wäre jede Lüge, jede Streitrede, jeder nicht 100% korrekte Leserbrief strafbar. Und die ganzen Beiträge in Online-Foren gleich mit.

Warum sollte eine Äußerung, die nicht dem Schutzbereich des Art. 5 GG unterfällt, vollkommen automatisch strafbar sein? Oder folgst du einfach wieder dem Prinzip, zu juristischen Sachverhalten eher merkwürdige Stellungnahmen abzugeben?

Lies halt mal den Wikipedia-Artikel "Tatsachenbehauptung" und gucke genau hin, welcher Bestandteil des Art. 5 GG hier zum Stichwort "unwahre Tatsachenbehauptung" offenbar wirksam ist.

Nichts für ungut, da bediene ich mich aber lieber der einschlägigen Fachliteratur. Mir ist schon klar, worauf du hinauswillst. Ein ziemlich schlechter Trick.

*facepalm*

Aber bitte nicht zu fest, das soll schädlich sein.


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