OT: Gewaltig falsch. (Allgemeines Forum)

GibmirZucker, Freitag, 31.10.2014, 21:29 (vor 4176 Tagen) @ sfn17

Explizit als Meinungsäußerung (und nicht etwa "nur" als Volksverhetzung osä) verboten ist in Deutschland nur ganz wenig

Als Meinungsäußerung ist wenig verboten. Im Zivil- und strafrechtlichen Sinn kann aber eine Beleidung, üble Nachrede, Verleumdung und Tatsachenbehauptung Folgen haben. Selbst wenn ich gelten machen wollte, dass ich persönlich es als freie Meinungsäußerung verstehe. Bruch der ärztlichen Schweigepflicht hat auch Folgen und natürlich hetzt mir meine Firma Anwälte vor die Bude, wenn ich ein Betriebsgeheimnis verrate. Es gibt sehr viele Einschränkungen. Natürlich nicht als Einschränkung der Meinungsfreiheit deklariert, sondern im positiven Sinne als ein Delikt.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum