Ihr kennt Euch ja gewaltig aus. (Allgemeines Forum)

sfn17, Sonntag, 02.11.2014, 19:40 (vor 4176 Tagen) @ Destear

...unterfallen nicht dem Schutzbereich des Art. 5 GG.

Dann wäre jede Lüge, jede Streitrede, jeder nicht 100% korrekte Leserbrief strafbar. Und die ganzen Beiträge in Online-Foren gleich mit.

Lies halt mal den Wikipedia-Artikel "Tatsachenbehauptung" und gucke genau hin, welcher Bestandteil des Art. 5 GG hier zum Stichwort "unwahre Tatsachenbehauptung" offenbar wirksam ist.

*facepalm*


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