OT: Gewaltig falsch. (Allgemeines Forum)

sfn17, Freitag, 31.10.2014, 21:09 (vor 4184 Tagen) @ geko

Was ist aus dem grundgesetzlich geregelten Recht der freien Meinungsäußerung geworden?


Dieser Artikel des GG wird mit Abstand am häufigsten falsch verstanden. Es gibt keinen Anspruch in Deutschland alles frei von Konsequenzen sagen zu dürfen. Wer Artikel 5 derart auslegt, irrt gewaltig.

Sorry, mit diesem gewaltig irrst Du Dich gewaltig.

Explizit als Meinungsäußerung (und nicht etwa "nur" als Volksverhetzung osä) verboten ist in Deutschland nur ganz wenig - "selbst" bei der sog. Holocaust-Leugnung haben Juristen sich etwas verrenken müssen (vgl den Wikipedia-Artikel dazu), um trotz Art. 5 GG die Holocaust-Leugnung bereits als Meinungsäußerung zu verbieten und unter Strafe zu stellen.

Weiß nicht, wie Du zu Deiner gewaltigen Aussage kommst. Dass in der Tagespolitik viele gesagte Sachen nicht auf begeisterte Gegenliebe stoßen, weiß ich auch - aber das hat nichts mit einem missverstandenen Art. 5 GG zu tun.


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