Will die DB auf Schadenersatz klagen? (Allgemeines Forum)

ICE-TD, Sonntag, 19.10.2014, 18:12 (vor 4193 Tagen) @ geko

Ich war heute mit einem befreundeten Anwalt zufällig essen. Der hatte eine ganz eigene Theorie: Die Bahn könnte den Streik noch juristisch anfechten. Wenn dann zB die Urabstimmung fehlerhaft gelaufen ist, müsste die GDL Schadenersatz für alle Streiktagr leisten. Das wäre ihr finanzieller Ruin.

Dann soll dein befreundeter Rechtsanwalt nochmal ein paar Semester Jura studieren. Für Warnstreiks gibt es keine Urabstimmung, somit würde selbst wenn es zu einem Schuldspruch käme schon mal kein Schadensersatz für alle Streiktage fällig. Außerdem hat die DB das nach dem Ergebnis der Urabstimmung sicher schon geprüft mit ihren Anwälten, dazu braucht sie nicht die Bildzeitung.


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