Gültigkeit von FK 1. Klasse in 2. Klasse (Allgemeines Forum)

michael_seelze, Dienstag, 12.11.2013, 23:34 (vor 4420 Tagen) @ Giovanni

Mit Ticket 1.Klasse darfst du 2.Klasse fahren, was ja auch wenn man z.B. mal Übersetzfenster haben will logisch ist.
Oder auch wenn ein Zug einen Bwmz111 hat.


Bei Normalpreis ja - beim Sparpreis widerspricht das 3.3 der Bahn-AGB
"Sie berechtigen nur zu Fahrten in den Zügen und der Wagenklasse sowie an den Tagen und Zeiten, die in der Fahrkarte bezeichnet sind(Zugbindung)."

Das widerspricht allerdings Punkt 2.4.4 BB PV:

[...]Eine Fahrkarte der 1. Wagenklasse gilt auch für die 2. Wagenklasse.

Zum Problem hatte ich mal beim Kundendialog nachgefragt und die Antwort erhalten, dass man mit FK für die 1.Klasse zum sparpreis die 2.Klasse nicht nutzen darf.

Zum Ausgangsthema:
Die FK stellt ja einen Beförderungsvertrag dar. Bei einer Fahrkarte für die 2.Wagenklasse ist also die Beförderung in der 1.Wagenklasse ausgeschlossen.
Ab wann erfolgt nun eine Beförderung? Ich meine dann, wenn sich der Zug in Bewegung setzt. Somit wäre bloßes Durchqueren der 1.Wagenklasse bei stehendem Zug erlaubt.
Problematisch wird es da, wo die Innenräume von Fahrzeugen so gestaltet sind, dass für Reisende beider Wagenklassen nutzbare Einrichtungen (z.B. Mehrzweckraum; Restaurant/Bistro) erst durch die Durchquerung des 1.Klasse-Bereiches während der Fahrt erreichen lassen.
Zwar zählt die Möglichkeit, etwas im Bistro/Restaurant kaufen zu können, nicht zum Beförderungsvertrag, aber es wäre äußerst unpraktisch, wenn ein Reisender, um an sein Fahrrad zu gelangen, nach Erreichen eines Umsteige/Zielbahnhofes erst aus dem 2.Klasse-Bereich auf den Bahnsteig treten und anschließend sein Fahrrad aus dem Mehrzweckbereich neben dem 1.Klasse-Bereich holen müsste.


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