Kurz und knapp zum Gefahrgut (Reiseberichte)

sobinichhalt, Feldkirch, Donnerstag, 24.10.2013, 22:01 (vor 4568 Tagen) @ fabs

Was ich übrigens immer wieder faszinierend finde ist, dass man quasi mitten auf der Hochgeschwindigkeitsstrecke Kesselwagen abstellt. Tagelang und ohne Lok. Sind die Wagen eigentlich mit Gefahrstoff gefüllt wenn die dort stehen?


Einschlägig ist §19 GGVSEB, die kennt aber kein "Abstellen" als Pflicht des Beförderers im Eisenbahnverkehr. Im Straßenverkehr wäre 8.4 ADR anwendbar, aber im RID gibt es keinen Teil 8+9.

Jetzt kommt das aber:
Es gibt gefühlte zwei Millionen Fundstellen in den Gefahrgutvorschriften, die irgendetwas mit dem "Abstellen" zu tun haben, wie z.B. Sondervorschrift 314 b, in der steht, dass die Stoffe, bei denen die Sondervorschrift anwendbar ist, keiner direkten Sonneneinstrahlung und keinen Wärmequellen ausgesetzt und nur an ausreichend belüfteten Stellen abgestellt werden dürfen.

Wenn weiterer Informationsbedarf besteht, bitte PN :-)

Schönen Gruß!

Martin


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