Bordpreis zu zahlen bei Fahrkarte "Anfangsstrecke"? (Allgemeines Forum)

Kurti83, Montag, 02.02.2009, 10:20 (vor 6166 Tagen) @ Rustin Parr

Hi,

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3.9.2 Statt des erhöhten Fahrpreises hat der Reisende in Zügen, in denen ein Verkauf von Fahrkarten stattfindet, den festgesetzten Bordpreis zu bezahlen, wenn er dem Zugbegleitpersonal bei der Prüfung der Fahrkarten unaufgefordert meldet, dass er keine gültige Fahrkarte besitzt und sofort eine Fahrkarte erwirbt; es sei denn, der Reisende ist seiner Verpflichtung zum Kauf der Fahrkarte beim Triebfahrzeugführer vor Abfahrt des Zuges bzw. nach Betreten des Fahrzeuges an den Automaten gemäß Nr. 2.1 oder zum Kauf der „Fahrkarte Anfangsstrecke“ gemäß Nr. 2.2 nicht nachgekommen.

Bis hierhin macht dieser Abschnitt keine Aussage über den Bordpreis, sondern trifft nur eine Regelung, wann der erhöhte Fahrpreis (nicht) zu zahlen ist.

Hier findest du was zu Antrittsfahrkarte:

2.2 Fahrkarte Anfangsstrecke
Ist am Fahrkartenautomaten das Reiseziel nicht ausgewiesen, ist am Automaten eine „Fahrkarte
Anfangsstrecke“ zum Preis von 15 €, für alleinreisende Kinder von 7,50 € bzw. zum Preis von
10 €, für alleinreisende Kinder von 5,00 € zu lösen. Die Fahrkarte wird am Lösungstag im Zug
oder in einer personalbedienten Verkaufsstelle unentgeltlich gegen eine Fahrkarte zum Normalpreis
zum beabsichtigten Reiseziel unter Berücksichtigung etwaiger im Zug erhältlicher Ermäßigungen
mit dem endgültigen Reiseziel gegen Zahlung des Mehrbetrages umgetauscht.
Bei
einem Minderbetrag erhält der Reisende im Zug entweder das Restgeld in bar ausgezahlt oder
statt des Restgeldes schuldbefreiend einen auf sechs Monate befristeten Überzahlungsgutschein,
der in einer personalbedienten Verkaufsstelle gegen Bargeld eingetauscht werden
kann.


Viele Grüße
Thomas


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