Habe erst neulich den "Bodenpreis" bezahlt (Allgemeines Forum)

GUM, Sonntag, 01.02.2009, 20:34 (vor 6166 Tagen) @ Rustin Parr

Ich bin noch mehr verwirrt, da im "Es sei denn"-Satz davon die Rede ist, dass sich der Fahrgast keine Fahrkarte Anfangsstrecke gekauft hat:
"es sei denn, der Reisende ist seiner Verpflichtung zum Kauf der Fahrkarte beim Triebfahrzeugführer vor Abfahrt des Zuges bzw. nach Betreten des Fahrzeuges an den Automaten gemäß Nr. 2.1 oder zum Kauf der „Fahrkarte Anfangsstrecke“ gemäß Nr. 2.2 nicht nachgekommen"

Dieses "nicht nachgekommen" ist meiner Meinung nach falsch. Es muss raus. Durch "Es seid denn" wird das praktisch zur doppelten Verneinung.
Und diese Regelung soll auch für Produktübergänge und Umwege gültig sein???

Vielleicht eine kleine Ergänzung:
Ich habe mich neulich zu einem (spontanen) Klassenwechsel auf einer relativ kurzen Strecke im Nahverkehr entschieden. Meinem Gefühl nach mußte ich dann für den Klassenwechsel/Übergangsfahrschein nur den "Bodenpreis" bezahlen.

Um nicht eventuell "grau" zu fahren, nehme ich in solchgen Fällen IMMER das Anfangsticket. Leider gibt es im Moment ja keine Übergangsfahrscheine am Schalter !

Einzig schwierig scheint die Bedienung des mobilen Terminals zu sein, da die 10 Euro ja irgendwie angerechnet werden müssen. Aber in der Praxis war es der "Bodenpreis", wenn ich mich nicht täusche...


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