Bordpreis zu zahlen bei Fahrkarte "Anfangsstrecke"? (Allgemeines Forum)

Rustin Parr, Sonntag, 01.02.2009, 20:29 (vor 6166 Tagen) @ Markus-P

Hallo,

das Ansatz des Punktes 3.9.2 der Beförderungsbedingungen ist ein anderer.

Die Aufzählung ist so zu verstehen:

Normalerweise müsste man den erhöhten Fahrpreis bezahlen, also die berühmten 40 Euro, wenn man keine Fahrkarte hat, dann gibt es Züge, in denen man nachlösen kann, dort zahlt man den Normalpreis + 10%, es sei denn Du hast eine Fahrkarte Anfangsstrecke, dann zahlst Du nur den Normalpreis, hoffe das ist zu verstehen.

Gruß
Markus

Ich bin noch mehr verwirrt, da im "Es sei denn"-Satz davon die Rede ist, dass sich der Fahrgast keine Fahrkarte Anfangsstrecke gekauft hat:
"es sei denn, der Reisende ist seiner Verpflichtung zum Kauf der Fahrkarte beim Triebfahrzeugführer vor Abfahrt des Zuges bzw. nach Betreten des Fahrzeuges an den Automaten gemäß Nr. 2.1 oder zum Kauf der „Fahrkarte Anfangsstrecke“ gemäß Nr. 2.2 nicht nachgekommen"

Dieses "nicht nachgekommen" ist meiner Meinung nach falsch. Es muss raus. Durch "Es seid denn" wird das praktisch zur doppelten Verneinung.
Und diese Regelung soll auch für Produktübergänge und Umwege gültig sein???


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