Bordpreis zu zahlen bei Fahrkarte "Anfangsstrecke"? (Allgemeines Forum)

cyberle, Düsseldorf, Montag, 02.02.2009, 10:04 (vor 6167 Tagen) @ Rustin Parr

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3.9.2 Statt des erhöhten Fahrpreises hat der Reisende in Zügen, in denen ein Verkauf von Fahrkarten stattfindet, den festgesetzten Bordpreis zu bezahlen, wenn er dem Zugbegleitpersonal bei der Prüfung der Fahrkarten unaufgefordert meldet, dass er keine gültige Fahrkarte besitzt und sofort eine Fahrkarte erwirbt; es sei denn, der Reisende ist seiner Verpflichtung zum Kauf der Fahrkarte beim Triebfahrzeugführer vor Abfahrt des Zuges bzw. nach Betreten des Fahrzeuges an den Automaten gemäß Nr. 2.1 oder zum Kauf der „Fahrkarte Anfangsstrecke“ gemäß Nr. 2.2 nicht nachgekommen.


Na ganz einfach:

1. Satz bezieht sich z.B. auf den NIM Express da ist der Verkauf zulässig.
2. es sei denn in Diesem Zug findet der Verkauf beim TF oder am Automaten im Zug statt dann gilt diese Regelung nicht weiter gilt Sie auch nicht wenn man am Bahnsteig die Anfangsstrecke kaufen kann
dewegen: es sei denn, nicht TF nicht Automat und nicht anfangsstrecke ist er seiner Pflicht... nicht nachgekommen.


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