OT: Definition Eisenbahnfahrten (Fahrkarten und Angebote)

GibmirZucker, Donnerstag, 15.11.2012, 23:51 (vor 4896 Tagen) @ michael_seelze

Schau mal in das von Dir genannte Dokument in den Artikel 2, Absatz 1 "Anwendungsbereich". Das die Fahrt bzw. Dienstleistung erbringende Eisenbahnunternehmen muss nach der

Richtlinie 95/18/EG des Rates vom 19. Juni 1995 über die Erteilung von Genehmigungen an Eisenbahnunternehmen ²(ABl. L 143 vom 27.6.1995, S. 70. Zuletzt geändert durch die Richtlinie 2004/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 164 vom 30.4.2004, S. 44))

genehmigt worden sein.

Ja, das widerspricht den oben gemachten Annahmen, da es danach nicht darauf ankommt ob die Fahrt nach BOStrab erfolgt oder EBO, sondern ob das Unternehmen eine Genehmigung nach dieser Richtlinie hat, was für die meisten Mischbetriebe der Fall sein wird. Ausdrücklich geht es ja nur um die Unternehmen und nicht befahrenen Teilbereiche. Somit wäre ja gerade in Karlsruhe das auch für die Stadtstrecken der Fall, da ja auf der Gesamtstrecke der Beförderer der gleiche ist.


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