OT: Definition Eisenbahnfahrten (Fahrkarten und Angebote)

michael_seelze, Donnerstag, 15.11.2012, 23:28 (vor 4896 Tagen) @ GibmirZucker
bearbeitet von michael_seelze, Donnerstag, 15.11.2012, 23:28

Ist ja Korinthenk...ei, aber wie definiert sich eine Eisenbahnfahrt? In der Region Karlsruhe könnte ich ja jetzt nicht aus dem Stegreif sagen, ob es sich um eine Eisenbahn- oder Straßenbahnfahrt handelt. Gleiches könnte man eigentlich für U-Bahnen anführen. Natürlich wird das in der Reiseauskunft mit U gekennzeichnet, aber wie ist der Wortlaut der EU-Vorschriften, bzw. die Ausführungsbestimmungen in Deutschland?
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2007:315:0014:0041:DE:PDF

spricht ja nur von "Eisenbahnverkehr". Ist denn nach irgendeiner Definition eine U-Bahn oder Straßenbahn denn keine Eisenbahn? Überlandstraßenbahnen, Stadtbahnen, ab wann Eisenbahn und ab wann Straßenbahn im Sinn von "Eisenbahnverkehr"?

Schau mal in das von Dir genannte Dokument in den Artikel 2, Absatz 1 "Anwendungsbereich". Das die Fahrt bzw. Dienstleistung erbringende Eisenbahnunternehmen muss nach der

Richtlinie 95/18/EG des Rates vom 19. Juni 1995 über die Erteilung von Genehmigungen an Eisenbahnunternehmen ²(ABl. L 143 vom 27.6.1995, S. 70. Zuletzt geändert durch die Richtlinie 2004/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 164 vom 30.4.2004, S. 44))

genehmigt worden sein.


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