Auswirkungen auf die FGR? (Fahrkarten und Angebote)

heinz, Mittwoch, 14.11.2012, 07:30 (vor 4895 Tagen) @ Fabian318

spricht ja nur von "Eisenbahnverkehr". Ist denn nach irgendeiner Definition eine U-Bahn oder Straßenbahn denn keine Eisenbahn? Überlandstraßenbahnen, Stadtbahnen, ab wann Eisenbahn und ab wann Straßenbahn im Sinn von "Eisenbahnverkehr"?


Wird vermutlich drauf ankommen, ob es rechtlich eine Straßenbahn (BOStrab) oder Eisenbahn (EBO) ist. Die Stadtbahnlinien 16 und 18 (Rheinufer- bzw. Vorgebirgsbahn) zwischen Köln und Bonn sind daher auf ihrem Kernabschnitt Eisenbahn, ebenso wie ein paar andere Straßen-/Stadtbahnlinien. S-Bahnen, die keine Eisenbahn sind, dürfte es dann in Karlsruhe z. B. geben.

Genau so ist es. Bei einer Fahrt mit der Saarbahn von Kleinblittersdorf nach Saarbrücken Hbf ist nur der Abschnitt bis Brebach von den FGR abgedeckt. Wenn auf dem nach BOStrab betriebenen Folgeabschnitt durch die Saarbrücker Innenstadt eine Verspätung entsteht und ich dadurch am Hbf meinen Anschlusszug verpasse, habe ich Pech gehabt.

Die Saarbahn selbst schreibt dazu:

Für Fahrten in den Zügen der Saarbahn GmbH auf der Oberen Saarstrecke zwischen Sarreguemines Gare und Brebach sind Rechte und Pflichten der Fahrgäste nach der Eisenbahn-Verkehrsordung (EVO) geregelt. Durch diese Regelungen werden ausschließlich Fahrkarten nach dem Saarbahn GmbH-Tarif (saarVV) erfasst, die zur Eisenbahnfahrt genutzt werden.

Die Fahrgastrechte, die dem Fahrgast durch Verspätungen erwachsen, werden nur wirksam, soweit die Ursache und Wirkung einer Verspätung im Bereich der tatsächlichen oder geplanten Eisenbahnbeförderung eingetreten ist.

In Karlsruhe müsste es ähnlich sein, damit hatte ich mich im Einzelnen aber noch nicht so intensiv beschäftigt.


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