Burg auf Fehmarn? (Fahrkarten und Angebote)

Giovanni, Donnerstag, 15.11.2012, 17:31 (vor 4903 Tagen) @ heinz

spricht ja nur von "Eisenbahnverkehr". Ist denn nach irgendeiner Definition eine U-Bahn oder Straßenbahn denn keine Eisenbahn? Überlandstraßenbahnen, Stadtbahnen, ab wann Eisenbahn und ab wann Straßenbahn im Sinn von "Eisenbahnverkehr"?


Wird vermutlich drauf ankommen, ob es rechtlich eine Straßenbahn (BOStrab) oder Eisenbahn (EBO) ist. Die Stadtbahnlinien 16 und 18 (Rheinufer- bzw. Vorgebirgsbahn) zwischen Köln und Bonn sind daher auf ihrem Kernabschnitt Eisenbahn, ebenso wie ein paar andere Straßen-/Stadtbahnlinien. S-Bahnen, die keine Eisenbahn sind, dürfte es dann in Karlsruhe z. B. geben.


Genau so ist es. Bei einer Fahrt mit der Saarbahn von Kleinblittersdorf nach Saarbrücken Hbf ist nur der Abschnitt bis Brebach von den FGR abgedeckt. Wenn auf dem nach BOStrab betriebenen Folgeabschnitt durch die Saarbrücker Innenstadt eine Verspätung entsteht und ich dadurch am Hbf meinen Anschlusszug verpasse, habe ich Pech gehabt.

Ich schätze, dass dies auch bei RegioTram Kassel und in Karlsruhe so aussieht.

Aber wie sieht es bei der Strecke nach Burg (Fehmarn) aus?
Hier wird ja auch für IC ausschließlich der DB-Tarif angwendet, zudem ist für den Fahrgast nicht erkennbar das BOStrab gelten würde. Die Fahrkarte ist ja auch durchgehend für Beförderer 1080 ausgestellt, der keine Regelungen für Straßenbahnen hat.

--
Wo Logik aufhört fängt das DB-Preissystem an.
2.4.4: "Eine Fahrkarte für eine höhere Produktklasse berechtigt [...] auch zur Beförderung in einer niedrigeren Produktklasse."
Ein Doppelstock-RE ist 4.631,5mm hoch - ein ICE1-Speisewagen nur 4.295mm ;)


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