Auswirkungen auf die FGR? (Fahrkarten und Angebote)

GibmirZucker, Mittwoch, 14.11.2012, 02:01 (vor 4895 Tagen) @ heinz

Ja, du übersiehst, dass die FGR nur bei Eisenbahnfahrten greifen. U-Bahn-, Straßenbahn- und Busfahrten zählen nicht dazu.

Ist ja Korinthenk...ei, aber wie definiert sich eine Eisenbahnfahrt? In der Region Karlsruhe könnte ich ja jetzt nicht aus dem Stegreif sagen, ob es sich um eine Eisenbahn- oder Straßenbahnfahrt handelt. Gleiches könnte man eigentlich für U-Bahnen anführen. Natürlich wird das in der Reiseauskunft mit U gekennzeichnet, aber wie ist der Wortlaut der EU-Vorschriften, bzw. die Ausführungsbestimmungen in Deutschland?
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2007:315:0014:0041:DE:PDF

spricht ja nur von "Eisenbahnverkehr". Ist denn nach irgendeiner Definition eine U-Bahn oder Straßenbahn denn keine Eisenbahn? Überlandstraßenbahnen, Stadtbahnen, ab wann Eisenbahn und ab wann Straßenbahn im Sinn von "Eisenbahnverkehr"?


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum