Ein für zwei: keine Erweiterung der Gruppe, wohl erlaubt?! (Fahrkarten und Angebote)

Fabian318, Münster i. W., Mittwoch, 18.01.2012, 17:13 (vor 5403 Tagen) @ Ludo
bearbeitet von Fabian318, Mittwoch, 18.01.2012, 17:13

Meiner Ansicht nach ist diese Regel genauso wenig überprüfbar wie beim letztjährigen WM-Pass die Verpflichtung, mindestens ein Teilstück in Zügen des Fernverkehrs zurückzulegen. Ich habe öfters reine Nahverkehrsverbindungen genutzt und nie wurde ich gefragt, ob ich einen FV-Zug nutzen werde oder genutzt habe. Warum auch? Für MEHR Leistung zahlen und WENIGER Leistung in Anspruch nehmen kann doch niemandem verboten werden. Wenn im Einzelhandel 5 Gläser Nutella im Angebot sind (billiger als 4 Gläser) kann mich ja auch keiner verpflichten, das fünfte Glas zu nutzen.

Nun ja. Wenn ich montagmorgens um 9:01 mit einem 2-Personen-Niedersachsen-Ticket alleine kontrolliert werde, ist ziemlich deutlich, wie der Hase läuft. Denkbar ist, dass der alleinige Reiseantritt eben irgendwo auf dem Ticket markiert wird. - So, wie es die Nord-Ostsee-Bahn macht/machte.

Bei dem Thema Länderticket ist das ähnlich. Wo steht, dass die alleinige Nutzung eines Ländertickets für bis zu 5 Personen nicht zulässig ist? "Bis zu 5 Personen" schließt die natürlichen Zahlen von 0 bis 5 ein, also auch 1 Person, auch wenn es preislich nicht sinnvoll wäre. Wenn der Zustieg der 2. Person an einem Umsteigebahnhof erfolgt, ist diese Regel genauso wenig durchsetzbar wie die Verpflichtung zur Nutzung einer FV-Verbindung.

Nirgendwo, ein 5-Personen-Ticket alleine zu nutzen, ist ja auch kein Problem. Ein Problem ist nur der Zustieg weiterer Fahrgäste.


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