unwirksam, weil überraschend? (Fahrkarten und Angebote)

Fabian318, Münster i. W., Dienstag, 17.01.2012, 16:06 (vor 5404 Tagen) @ heinz

Als der Passus nur mit der "Erweiterung der Gruppengröße" so in den Tarifbestimmungen stand, habe ich das genauso gesehen. Mittlerweile steht jedoch explizit "ein Zustieg weiterer Fahrgäste" als verboten drin.


In den von mir verlinkten Ausführungen des VBB steht das nicht. Und - wie gesagt: Man erhält immer noch die Auskunft, dass das problemlos geht.

Ich sehe gerade auch, dass für das B-B-Ticket sogar keine Tarifbestimmungen zu finden sind auf bahn.de. Und in der verlinkten Broschüre ist sogar die Erweiterung der Gruppengröße nicht ausgeschlossen. Wenn es sich dann nicht um eine unwirksame, weil überraschende Klausel handelt, weiß ich es auch nicht mehr.

Exemplarisch zum Schleswig-Holstein-Ticket sehen die neuen Bedingungen übrigens so aus:

"6.3 Nach Fahrtantritt (bei mehreren Fahrten: nach Antritt der ersten Fahrt) ist die Erweite-rung der Gruppengröße (z.B. durch unterwegs zusteigende Reisende) oder ein Aus-tausch von Personen ausgeschlossen. Bei abweichender Nutzung der Fahrkarte (z.
B. ohne Reisenden nach Nr. 3.4 oder unzulässige Teilnehmerzahl) gelten die Rege-lungen der BB Personenverkehr Nr. 3.9."
(Hervorhebung durch mich)

Da ist leider überhaupt nicht mehr zu diskutieren, ob es eine Erweiterung der Gruppengröße darstellt, wenn unterwegs Personen zusteigen. Es ist natürlich die Frage, ob die AGB so rechtlich Bestand haben: Verstößt es gegen die guten Sitten, dass es nach dem Tarif teurer wird, wenn Personen unterwegs zusteigen und somit das Ticket weniger als bezahlt in Anspruch genommen wird?


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