unwirksam, weil ungeprüft? (Fahrkarten und Angebote)

fjk, Dienstag, 17.01.2012, 16:32 (vor 5405 Tagen) @ Fabian318

Moin,

immer wieder interessantes Thema - und die Diskutiererei hat ja offenbar zu Klärungsversuchen in den Vorschrifften geführt. Nun. Ausgestiegen werden kann ja noch immer. Theoretisch auch schon nach der Stadtbusfahrt zum Bahnhof. Dann darf natürlich beim nächsten Umsteigen niemand mehr zusteigen. Aber das ist ein anderes Thema...

Es ist natürlich die Frage, ob die AGB so rechtlich Bestand haben: Verstößt es gegen die guten Sitten, dass es nach dem Tarif teurer wird, wenn Personen unterwegs zusteigen und somit das Ticket weniger als bezahlt in Anspruch genommen wird?

Geht es hier nicht um Nahverkehrstarife? Und sollten die nicht von einer von kundigen Juristen bevölkerten Behörde in Darmstadt geprüft und "zugelassen" sein, und damit im Rahmen behördlicher Fähigkeiten "hieb- und stichfest"? Um auf die Idee mit dem Holzhammer der guten Sitten zu kommen, muss man nun nicht unbedingt jahrzehnte Tarifprüfungspraxis auf dem Besoldungskilometerzähler haben.

Also eine spannende Frage, was in Darmstadt passiert, sollte hier etwas geändert werden müssen.

abonniert nachher die Tarif-NJW
fjk


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