BB der Ländertickets-Gemeinsamer Fahrtantritt vorgeschrieben (Fahrkarten und Angebote)

michael_seelze, Mittwoch, 18.01.2012, 01:02 (vor 5404 Tagen) @ Fabian318
bearbeitet von michael_seelze, Mittwoch, 18.01.2012, 01:03

Ich sehe gerade auch, dass für das B-B-Ticket sogar keine Tarifbestimmungen zu finden sind auf bahn.de. Und in der verlinkten Broschüre ist sogar die Erweiterung der Gruppengröße nicht ausgeschlossen. Wenn es sich dann nicht um eine unwirksame, weil überraschende Klausel handelt, weiß ich es auch nicht mehr.

Die BB sind innerhalb des folgenden PDF auf Bahn.de zu finden: Hier, ab S.27.

Bei allen Ländertickets ist folgender Abschnitt 6.3 in den BB enthalten.
Dieser dürfte alle Unklarheiten beseitigen:

"Nach Fahrtantritt (bei mehreren Fahrten: nach Antritt der ersten Fahrt) ist die Erweiterung der Gruppengröße (z.B. durch unterwegs zusteigende Reisende) oder
ein Austausch von Personen ausgeschlossen.
Alle Teilnehmer müssen die Fahrt gemeinsam am gleichen Ort und zur gleichen Zeit antreten. Späterer Zustieg von Personen – selbst wenn diese in der Teilnehmerzahl der Fahrkarte enthalten sind – ist nicht zulässig.
Bei abweichender Nutzung der Fahrkarte (z. B. ohne Reisenden nach Nr. 3.4 oder unzulässige Erweiterung der Gruppengröße) gelten die Regelungen der BB Personenverkehr Nr. 3.9."


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