..die DB zur Räson (Fahrkarten und Angebote)

Redesign, Mittwoch, 19.10.2011, 18:34 (vor 5480 Tagen) @ Klaus
bearbeitet von Redesign, Mittwoch, 19.10.2011, 18:35

Solltest Du Dich auf das AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) beziehen: Das beschäftigt sich nur mit Ungleichbehandlungen wegen Rasse, ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexueller Identität. Ich glaube kaum, dass eines dieser Kriterien bei der Auswahl der Angebotsadressaten eine Rolle spielt. Ein Wettbewerbsverstoß nach UWG ist erst recht nicht ersichtlich.

Alter und Geschlecht (Frauen eher Schnäppchenjäger? Oder weniger?) könnte intern schon ein Kriterium sein - nur dann dürfte es auch keine günstigen Junioren- oder Senioren Bahncards geben...


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