..die DB zur Räson (Fahrkarten und Angebote)

Klaus, Kassel, Mittwoch, 19.10.2011, 08:33 (vor 5481 Tagen) @ bahn4u

Solltest Du Dich auf das AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) beziehen: Das beschäftigt sich nur mit Ungleichbehandlungen wegen Rasse, ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexueller Identität. Ich glaube kaum, dass eines dieser Kriterien bei der Auswahl der Angebotsadressaten eine Rolle spielt. Ein Wettbewerbsverstoß nach UWG ist erst recht nicht ersichtlich.


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