Was bleibt denn sonst noch übrig? (Allgemeines Forum)

Matze86, München, Freitag, 14.11.2008, 16:11 (vor 6331 Tagen) @ SuperMazza

naja ich sehe da aber auch keinen Vorsatz von dem Kind. Sie hatte eine abgestempelte, aber nicht mehr gültige Streifenkarte. Bei uns ist es so, dass die Streifenkarten nach einer Fahrpreiserhöhung ab Ende März des Folgejahres ungültig werden. Das steht aber nicht auf den Karten drauf, da man ja nicht gezwungen ist, die Karten in einer gewissen Frist abzufahren.

Zum 1.7.08 wurde die Preise erhöht. Die "alten" Fahrkarten hatten noch eine Gültigkeit bis einschließlich 30.09.08.

Also ich würde das nicht als grobe Fahrlässigkeit des Kindes bezeichnen und hätte ein Auge zugedrückt. Aber das Mädel oder die Eltern können sich ja mit der ungültigen Karte an Baden-Baden wenden. In der Regel muss man dann nur noch eine Bearbeitungsgebühr bezahlen. (Sofern man den 40,- € Wisch bekommen hat...) Genaugenommen hat das Kind ja auch die Fahrt bezahlt, es war nur mittlerweile bestimmt teurer geworden.

Seit 1.7.08 gibt es keine Kinderstreifenkarte mehr...

Aber letztendlich würde ich dem Kind keinen Vorwurf machen, dass es nicht wusste, dass die Karte abgelaufen ist.

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht...

Oder wird hier mit "abgelaufen" gemeint, dass die Karte bereits mehr als 2 Stunden entwertet war??? Dann gilt sie natürlich nicht mehr und sowas steht i. d. Regel auch drauf.

Nein, siehe oben.


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