Im umgekehrten Fall gilt aber... (Fahrkarten und Angebote)

GUM, Donnerstag, 12.05.2011, 12:43 (vor 5621 Tagen) @ Fabian318
bearbeitet von GUM, Donnerstag, 12.05.2011, 12:43

Das ist die Verpflichtung, den Perso in gewissen Fällen vorzulegen. Da steht aber nicht, dass keine zivilrechtlichen Verträge geschlossen werden dürfen, in denen verbrieft ist, dass eine Personenfeststellung z.B. durch den Personalausweis zu erfolgen hat. - Mit dem Kauf der Bahncard erklärt man sich ja ausdrücklich einverstanden, sich im Zug zu identifiizieren! Es ist auch keine ausdrücklich abschließende Aufzählung, sonst müsste es heißen "Sie müssen und dürfen ihn nur...".

[...]

Gruß
Fabian

Was für ein schönes Thema für Juristen. Im umgekehrten Fall gilt aber: Hat der Kunde/Fahrgast im Moment gar keine Lust dazu (was ich dringendst empfehle !), dann müsste der Zub im Extremfall einen Polizisten bitten, den Ausweis einsehen zu dürfen.

Also wieder einmal eine absolut unpraktische Regelung der Deutschen Bahn. Ich verstehe immer noch nicht, was so schwierig und teuer daran sein soll, einfach ein Foto zu drucken.Abgesehen davon spielt man wieder mit Selbstbewusstsein / Obrigkeit und Unterordnung.

Ganz so ähnlich wie ein ganz bestimmter Bankberater einer Bank, der selbst bei einer Zinsverhandlung für ein bestehendes Konto den Ausweis sehen möchte, um den Kunden einzuschüchtern. Denn er ist ja sozusagen hoheitlich tätig, also eine Nummer ÜBER dem Kunden.

So war das vor Einführung der BahnCard besser: Foto drauf und fertig (beispielsweise bei Monatsnetzkarten, die es ja nicht mehr gibt). Da musste man nicht das Risiko eingehen, den Ausweis immer dabeizuhaben.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum