Viel Spaß beim Lesen.... (Fahrkarten und Angebote)

GUM, Donnerstag, 12.05.2011, 12:09 (vor 5620 Tagen) @ Fabian318

Da sehe ich nichts dergleichen.

"(1) Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind verpflichtet, einen Ausweis zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen oder, ohne ihr zu unterliegen, sich überwiegend in Deutschland aufhalten. Sie müssen ihn auf Verlangen einer zur Feststellung der Identität berechtigten Behörde vorlegen. Vom Ausweisinhaber darf nicht verlangt werden, den Personalausweis zu hinterlegen oder in sonstiger Weise den Gewahrsam aufzugeben. Dies gilt nicht für zur Identitätsfeststellung berechtigte Behörden sowie in den Fällen der Einziehung und Sicherstellung."

Kernsatz ist hier "Sie müssen ihn auf Verlangen einer zur Feststellung der Identität berechtigten BEHÖRDE vorlegen". Die Bahn AG ist privatisiert.

Nur am Rande: Deshalb kann man ja an allen Zigarettenautomaten auch ohne Perso einkaufen. Hier genügt eine ec-Karte mit einem Volljährigkeitsmerkmal 18+.

Grüße GUM


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