Viel Spaß beim Lesen.... (Fahrkarten und Angebote)

Fabian318, Münster i. W., Donnerstag, 12.05.2011, 12:13 (vor 5620 Tagen) @ GUM
bearbeitet von Fabian318, Donnerstag, 12.05.2011, 12:14

Kernsatz ist hier "Sie müssen ihn auf Verlangen einer zur Feststellung der Identität berechtigten BEHÖRDE vorlegen". Die Bahn AG ist privatisiert.

Das ist die Verpflichtung, den Perso in gewissen Fällen vorzulegen. Da steht aber nicht, dass keine zivilrechtlichen Verträge geschlossen werden dürfen, in denen verbrieft ist, dass eine Personenfeststellung z.B. durch den Personalausweis zu erfolgen hat. - Mit dem Kauf der Bahncard erklärt man sich ja ausdrücklich einverstanden, sich im Zug zu identifiizieren! Es ist auch keine ausdrücklich abschließende Aufzählung, sonst müsste es heißen "Sie müssen und dürfen ihn nur...".

Nur am Rande: Deshalb kann man ja an allen Zigarettenautomaten auch ohne Perso einkaufen. Hier genügt eine ec-Karte mit einem Volljährigkeitsmerkmal 18+.

Am Kiosk wird man sich aber nicht mit der EC-Karte zufrieden geben, auch nicht mit der Bahncard, wo irgendwie verschlüsselt das Alter draufsteht.


Gruß
Fabian


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