Danke für den Beitrag (Allgemeines Forum)

Abi, Samstag, 12.03.2011, 14:40 (vor 5577 Tagen) @ GUM
bearbeitet von Abi, Samstag, 12.03.2011, 14:41


Doch habe ich, leider. Und das Verschieben der Horizonte über die Jahre mitbekommen, insbesondere auch die ursprüngliche Bedeutung und heutige Anwendung der TK-Überwachung.

Eine TKÜ wird nicht einfach so angeordnet. Ein Richterbschluß und Begründung muß beim Provider vorgelegt werden, damit dieser die Einleitung durchführen kann! Und darin steht ganz genau, was genau überwacht werden soll. z. B. bei einer Online Durchsuchung, ob eine "Quellen TKÜ" erlaubt ist usw.

Es gibt mehrere Sicherheitsmechanismen um einen Mißbrauch zu verhindern. Es wird u. a. protokoliert, welcher Anschlß überwacht wird/wurde. Die Bundesnetzagentur und die G10 Kommission überwacht die Richtlinien und daß sie eingehalten werden.

Für mehr Informationen verweise ich auf das Diskussionsforum bei fdp.de. Da gibt es immer mal wieder Themen dieser Art detailliert und fundiert besprochen.

Diese Foren sind in der Regel Unsinn, da hier "Außenstehende" reden. Jemand, der diese SES Tätigkeit ausführt, kann mehr dazu sagen, wird es aber aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht tun!

Alles in einem sage ich, es macht alles seinen Sinn, warum es so läuft! Eine TKÜ wird dann angewendet, wenn kein Ermittlungserfolg auf einer anderen Seite besteht!


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