100 % Erstattung (Fahrkarten und Angebote)

sflori, Freitag, 04.03.2011, 23:29 (vor 5561 Tagen) @ Fabian318

Nö.

Doch. :-)

Zumindest laut
http://www.bahn.de/p/view/service/fahrgastrechte/nationale_regelungen.shtml

Zitat:

Bei einer zu erwartenden Verspätung am Zielbahnhof von mehr als 60 Minuten kann der Fahrgast

[...]
* bei Nutzung einer Teilstrecke sich den nicht genutzten Anteil erstatten lassen
* bei Reiseabbruch und Rückkehr zum Ausgangsbahnhof, sich den bereits genutzten Anteil und den nicht genutzten Anteil erstatten lassen

---

Dass der nächstmögliche Zug für eine evtl. Rückfahrt genutzt werden muss, hab ich auch irgendwo gelesen, weiß aber nicht mehr wo...


Bye. Flo.


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