Reiseabbruch bei getrennten Hin- und Rückfahrt-Tickets (Fahrkarten und Angebote)

611003 3, Freitag, 04.03.2011, 14:16 (vor 5561 Tagen) @ JanKrohn

Wenn der Teil der Rückfahrt mit *NV gekennzeichnet ist, gilt er auf jeden Fall. Die Zugbindung der Rückfahrkarte ist (eigene Erfahrung :|) nicht aufgehoben worden.


Hast Du das mal von der SÖP schlichten lassen, oder beruht Deine Erfahrung ledigleich auf den Aussagen des "Service" Centers?

Gruß,
Jan

Das war so, dass ich diese Auskunft durch eine Dame des Servicepoints bekommen habe. Bei meinem Fall gab es aber kurzfristig noch einen Ersatzzug, der mir zwei Stunden Warten erspart hat und mich doch noch dazu gebracht hatte, die Reise für "Sinnvoll" zu erachten (Zielverspätung am Ende durch den Ersatzzug +1h). Die 5 Euro FGR-Formular habe ich aber bekommen.


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