Reiseabbruch bei getrennten Hin- und Rückfahrt-Tickets (Fahrkarten und Angebote)

Fabian318, Münster i. W., Donnerstag, 03.03.2011, 23:36 (vor 5560 Tagen) @ cyberle
bearbeitet von Fabian318, Donnerstag, 03.03.2011, 23:37

Schwer zu sagen ... aus meiner Sicht hätte die Rückfahrt eingehalten werden können

Hätte können. Der Reiseabbruch erfolgt ja aber deshalb, weil (per Definition bzw. Voraussetzung) die Reise sinnlos geworden ist. Dadurch ist gar nicht die Frage, ob zwischen Hin- und Rückfahrt 10, 100 oder 1000 Tage liegen, die Reise ist ja sinnlos geworden und somit braucht es auch keine Rückfahrt mehr, weil man ja nie angekommen ist. Meines Erachtens erfordert der Reiseabbruch in jedem Fall auch die Erstattung des Teiles für die Rückfahrt, ich sehe dies aber nicht wirklich klar geregelt.

Man kann sich ja sogar die (u.U. zusätzlich notgewordene) Fahrkarte für die Fahrt Reiseabbruchort -> Ausgangsort erstatten lassen.


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