Mitnichten "Zusatzleistung" (Allgemeines Forum)

Fabian318, Münster i. W., Sonntag, 13.02.2011, 11:39 (vor 5578 Tagen) @ Garfield_1905

Egal ob bei Goodies, Loungebesuchen, bahn.comfort-Plätzen usw. handelt es sich um Leistungen, die natürlich im Voraus bekannt waren und bspw. beim Abschluss eines BC100-Vertrages auch vom Kunden einkalkuliert wurden und von der DB auch ganz sicher eingepreist werden. Einen rechtlichen Anspruch wird man wahrscheinlich dennoch nicht haben, weil diese Leistungen nicht in der Leistungsbeschreibung zur Fahrkarte stehen.

Dennoch ist es aber ein sehr schlechter Stil, Leistungen die der Kunde aufgrund der Werbung usw. erwartet, unvermittelt zurück zu fahren.


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