Was nicht auftritt, wird ohnehin nicht bestraft... (Allgemeines Forum)

Ralle622, Bonn, Samstag, 05.02.2011, 16:30 (vor 5539 Tagen) @ Henrik
bearbeitet von Ralle622, Samstag, 05.02.2011, 16:32

Das verrückte an der kassierten Regelung wäre m.E. die Einschränkung, dass die 15 Euronen nur dann fällig werden, wenn der Belästiger alkoholisiert ist. Da könnte man doch glatt den Umkehrschluss ziehen, dass Belästigungen anderer nicht schlimm sind, solange man nur nüchtern ist...

Mir scheint, als ob der, der sich diese Bestimmung ausgedacht hat, selbst nicht mehr ganz nüchtern war. :-)


Der erste Absatz sieht ja sehr danach aus, dass er überhaupt nicht ernstgemeint ist,
es fehlt hingegen der Smily und Überschrift sowie folgende lassen aber auch einen anderen Schluss aufkommen.

Meine Schlussfolgerung, dass die Bestimmung schlecht gemacht ist (nicht: schlechtgemacht :-)), ist durchaus ernst gemeint. Und meine Kritik an der Einschränkung "in alkoholisiertem Zustand" ist auch ernst gemeint.

Der Hintergrund des Ganzen sollte durchaus bekannt und vor allem bewusst sein, gerade in Hamburg,
die Belästigung hätte sehr wahrscheinlich gar nicht erst stattgefunden,
wenn diese jenige eben nüchtern gewesen wäre

Das ist schon klar. Aber wenn erst gar keine Belästigung stattfindet, gibt es natürlich auch nichts zu bestrafen. Dafür bedürfte es nicht des Zusatzes "in alkoholisiertem Zustand". Ich finde es ebenso strafwürdig, wenn jemand trotz klaren Kopfes andere belästigt.

und vor allem wäre die Eskalationswahrscheinlichkeit dann deutlich geringer.
Also wenn Du tatsächlich zu dem Schluss kommst, dass Belästigungen im nüchternen Zustand i.a. längst nicht so schlimm sind, dann kommst Du der Realität insgesamt schon beträchtlich nahe.

Entweder das Verhalten ist so verfehlt, dass man es unter den schwammigen Begriff der Belästigung subsumieren kann, oder eben nicht. Wenn Nüchterne sich nicht so schlimm verhalten, dann ist das eben schon gar keine Belästigung. Warum sollte denn genau das gleiche Verhalten nur deshalb strafbewehrt sein, nur weil es von einem nicht Nüchternen an den Tag gelegt wird, dagegen straffrei, wenn ein Nüchterner handelt? Man kommt im Strafrecht ja auch nicht auf die Idee, etwa Beleidigungen nur dann zu ahnden, wenn sie durch "alkoholisierte" Zeitgenossen erfolgen. Überhaupt: Wie will man denn "alkoholisiert" definieren? 0,3, 0,5 0,8 oder 1,1 Promille?

Mir scheint eher, es könnte hier durchaus einige User geben (und da will ich mich nicht ausschließen),
die der Ansicht sind, Unterstellungen die man einfach so anderen unterstellt, müsste man sich auch selbst gefallen lassen.^^

Mir ist nicht klar, was Du damit sagen willst. Ich wollte jedenfalls niemandem etwas unterstellen und hoffe, das hat auch niemand anders verstanden hat. Wolltest Du mir denn was unterstellen?

..rätselt Ralle und grüßt alle herzlich


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum