Interessant: BB des HVV widersprechen der AB-Meldung (Allgemeines Forum)

Jogi, Freitag, 04.02.2011, 14:00 (vor 5540 Tagen) @ Henrik
bearbeitet von Jogi, Freitag, 04.02.2011, 14:03

Moin Henrik,

finde die Regelung im HVV auch erheblich besser:
Ab dem 12. Dezember gilt folgende neue Regelung in den Beförderungsbedingungen des HVV: "Wer in alkoholisiertem Zustand andere Fahrgäste belästigt und dabei erwischt wird, muss 15 Euro Strafe bezahlen. ..."
http://www.abendblatt.de/hamburg/article1653495/HVV-verzichtet-auf-Alkoholverbot.html

Ach der "Artikel"... der war sogar im Bildblog erwähnt, da das Bild ja nicht wirklich was mit Hamburg zu tun hat... aber das nur am Rande.

Die propagierte Idee an sich finde ich auch nicht schlecht - aber: Ich habe mal in den BB des HVV etwas gestöbert... entweder ist das Abendblatt zu schnell oder der HVV zu langsam.
Gemäß § 4, Abs. 8 sind 15 € Strafe zu zahlen bei missbräuchlicher Betätigung der Notbremse sowie bei Verstoß "gegen die Untersagung nach Absatz (2) Nr. 3 ['Gegenstände aus den Fahrzeugen zu werfen oder hinausragen zu lassen'], 7 [Verstoß gegen Rauchverbot] oder 13 [unbefugtes Musizieren oder Betteln]". "Bei Verstoß gegen die Untersagung nach Absatz (2) Nr. 14 (Alkoholverbot [in metronom-Zügen]) hat der Fahrgast eine Vertragsstrafe von 40 Euro zu zahlen."

Sonst finde ich darin nichts, was auf das von der AZ beschriebene zutrifft. Lediglich "Personen, die unter dem Einfluss geistiger Getränke oder anderer berauschender Mittel stehen" (§ 3, Abs. 1,1) können von der Fahrt ausgeschlossen werden (nach § 4, Abs. 5). Ein solcher Passus dürfte aber jeder Verbund in seinen BB stehen haben.

Interssant dürfte in dem Zusammenhang jedoch diese PM des HVV vom 20.1. diesen Jahres sein: HVV bereitet Alkoholkonsumverbot vor

Auf einer Sondersitzung des HVV-Beirats haben die darin vertretenen Verkehrs­unternehmen beschlossen, die Einführung eines Alkoholkonsumverbots im Hamburger Verkehrsverbund vorzubereiten. Hierzu wurde eine Arbeitsgruppe mit Vertretern des HVV und der Verkehrsunternehmen eingerichtet, die zügig ein Konzept für eine praxisnahe Umsetzung erarbeiten soll.

Die Arbeitsgruppe wird eine Reihe von Punkten zu klären haben. So muss unter anderem festgelegt werden, ob das Verbot in allen Verkehrsmitteln oder mit Ausnahmen – z. B. im regionalen Bahnverkehr in Schleswig-Holstein – gelten soll. Gleichzeitig müssen einheitliche Handlungsempfehlungen zur Durch­setzung des Verbots formuliert werden, ebenso die Höhe der Vertragsstrafe, die für ein Übertreten des Verbots zu zahlen sein wird. Zu klären ist zudem, wie die Frage des Personaleinsatzes – insbesondere in den Wochenendnächten – zu lösen ist.

Grüße
Jogi


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