Wo klare Beschweden vorhanden, liegt kein Zweifelsfall vor. (Allgemeines Forum)

Henrik, Freitag, 04.02.2011, 16:59 (vor 5550 Tagen) @ fjk

Vielleicht könnte sich mal jemand juristisch beschlagenes zur Definition von "andere Fahrgäste belästigt" äußern. Das hört sich doch nach einer butterweichen Bestimmung an, bei der tagesformabhängiger Beliebigkeit hochqualifizierten Kontrollpersonals Tür und Tor geöffnet sind.

Es ist ja eh hypothetisch, da es doch nicht umgesetzt wurde,
doch die Regelung ist doch recht klar & deutlich, rein juristisch,
worum es ja noch nicht mal direkt geht.

In dem Fall wo andere Fahrgäste ganz klar & deutlich und offensichtlich belästigt werden,
ist dieses dem Missetäter ebenso klar, ein Zweifelsfall liegt dann nicht vor.
Gibt ja schließlich etliche derlei Fälle in Hamburg.

Wenn es wirklich nicht ganz so klar & deutlich ist,
ein Fahrgast mit seinem subjektiven Empfinden da recht alleine da steht,
"der da drüben stinkt aus dem Mund nach Bier, das belästigt mich",
dann wird das eher zum Eigentor,
zumindest schreitet das Personal dann sicher nicht mit einer 15-Euro Strafe bei dem Bier-Konsumenten ein.

gut, dass diese Regelung kassiert wurde.

sehe ich anders, s.o. Und der HVV ist wohl auch nicht gerade erfreut drüber.


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