Verletzung der Aufsichtspflicht (Fahrkarten und Angebote)

brandenburger, Perleberg, Freitag, 04.02.2011, 00:58 (vor 5635 Tagen) @ SST

Zitat aus dem Artikel

Als die Klasse vom Zug in die Straßenbahn stiegt, wurde bemerkt, dass der Junge fehlte. Möglicherweise war er einfach sitzen geblieben. Ruben hat das Down-Syndrom, ist alleine in fremder Umgebung völlig hilflos.


Wenn ich einen Zeitungsbericht über diese Situation schreiben müßte, dann würde ich eher das Verhalten der Aufsichtspersonen (Lehrerinnen/Begleiter) kritisieren, die offensichtlich völlig hilflose Kinder beim Aussteigen nicht begleiten und beobachten.

Aber "die Bahn" ist "natürlich" für negative Schlagzeilen immer noch für die Presse am "verkaufswirksamsten".

Hallo,

ich verstehe eure Diskussion nicht. Keiner sagt doch, dass die Lehrerin nicht hätte aufpassen müssen. Natürlich war das ihr Fehler, der schlimme Folgen hätte haben können!

Dass halb Baden-Württemberg nach dem Jungen suchte, aber ausgerechnet der Kontrolleur, der ihn traf, keine Ahnung hatte, ist natürlich ein bitterer Witz. Kann man dem natürlich auch nicht vorwerfen.

Ich kann die Angst der Eltern sehr gut nachvollziehen. Wir haben auch einen Sohn, inzwischen 15 und immer begeisterter Bahnfahrer, der weder sprechen kann noch irgendwelche Gefahren für sich erkennen könnte (!). Der also unter irgendeinem Zug oder Auto liegen- oder natürlich auch Opfer aller möglichen Straftäter werden könnte.

Im Kindergarten war er mal vom Gelände verschwunden. Nach einer halben Stunde hatte ihn dann eine Polizeistreife gefunden- zwei Straßen weiter in einer Pfütze spielend. Seitdem war das nie wieder passiert. Unser Sohn ist *immer* unter Aufsicht. Geht gar nicht anders.

Viele Grüße


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum