Verletzung der Aufsichtspflicht (Fahrkarten und Angebote)

Holger_HAM, Hamm (Westfalen), Dienstag, 01.02.2011, 20:49 (vor 5637 Tagen) @ SST

Hallo,

Als die Klasse vom Zug in die Straßenbahn stiegt, wurde bemerkt, dass der Junge fehlte. Möglicherweise war er einfach sitzen geblieben. Ruben hat das Down-Syndrom, ist alleine in fremder Umgebung völlig hilflos.


Wenn ich einen Zeitungsbericht über diese Situation schreiben müßte, dann würde ich eher das Verhalten der Aufsichtspersonen (Lehrerinnen/Begleiter) kritisieren, die offensichtlich völlig hilflose Kinder beim Aussteigen nicht begleiten und beobachten.

das ist korrekt. Vielleicht war es nicht eine ganz so glorreiche Idee die Geschichte durch die Presse zu walzen.

Aber "die Bahn" ist "natürlich" für negative Schlagzeilen immer noch für die Presse am "verkaufswirksamsten".

(Ich weiß auch nicht, ob aus dem Ausweis seine geistige Behinderung deutlich wird und ob das Verhalten des Kindes in dem Zug so war, dass ein offensichtliches Eingreifen zwingend erforderlich war. Vielleicht saß der Junge ja auch still da und schaute ruhig aus dem Fenster, zeigte seinen Ausweis und nickte).

Eben. Genauso ist es. Schwarz und Weiß ist immer einfach. Aber dazwischen ist oft eine Menge Grau.

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Viele Grüße aus Hamm in Westfalen,
Holger
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Der bahn.kommfort-Briefkasten. Auch vor Ihrer Haustür!
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