Verletzung der Aufsichtspflicht (Fahrkarten und Angebote)

ckx2, Dienstag, 01.02.2011, 22:55 (vor 5637 Tagen) @ SST

Es wäre doch so oder so nichts passiert hätte,

a) die Bahn auf das Schreiben reagiert und die Farpreisnacherhebung ausgesetzt
b) die Bahn überhaupt reagiert.

Seien wir einfach froh, dass nichts passiert ist und der KiN nicht wegen unterlassener Hilfeleistung angeklagt wird ...


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