Generelles zur Fahrpreisnacherhebung (Fahrkarten und Angebote)
Hallo!
ich möchte mich hier nur zum Thema FN äußern:
Der Betrag der FN wird wie folgt berechnet:
Für die vom Zustiegsort bis zum Kontrollzeitpunkt zurückgelegte Strecke bis zum nächsten planmäßigen Haltebahnhof des Zuges wird der doppelte Fahrpreis (mindestens 40,- e) berechnet und dann bis zum Zielort des Fahrgastes der Fahrpreis zum Bordpreis dazu addiert.
Viele Grüße
Sascha
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- Fahrpreisnacherhebung bei 100%-Behinderung (Kind mit 14J) -
Graukärtchenfahrer,
01.02.2011, 20:09
- Unverschämtheit - Schaffner = Betonkopf? -
611003 3,
01.02.2011, 20:14
- Bitte nachdenken...! -
Holger_HAM,
01.02.2011, 20:38
- Bitte nachdenken... - 611003 3, 01.02.2011, 22:41
- Bitte nachdenken...! -
Holger_HAM,
01.02.2011, 20:38
- Verletzung der Aufsichtspflicht -
SST,
01.02.2011, 20:42
- Verletzung der Aufsichtspflicht - Holger_HAM, 01.02.2011, 20:49
- Der Schaffner ist nicht ganz falsch... - 611003 3, 01.02.2011, 22:43
- Verletzung der Aufsichtspflicht -
ckx2,
01.02.2011, 22:55
- Verletzung der Aufsichtspflicht durch LEHRERIN! - kalle.55, 02.02.2011, 10:33
- Verletzung der Aufsichtspflicht - brandenburger, 04.02.2011, 00:58
- Generelles zur Fahrpreisnacherhebung - Sascha Heß, 01.02.2011, 20:46
- Unverschämtheit - Schaffner = Betonkopf? -
611003 3,
01.02.2011, 20:14