Verletzung der Aufsichtspflicht durch LEHRERIN! (Fahrkarten und Angebote)

kalle.55, Mittwoch, 02.02.2011, 10:33 (vor 5637 Tagen) @ ckx2

Hallo,

Es wäre doch so oder so nichts passiert hätte,

a) die Bahn auf das Schreiben reagiert und die Farpreisnacherhebung ausgesetzt
b) die Bahn überhaupt reagiert.

Ach so einfach ist das für dich. Nur mal so: Der Schlamassel war schon passiert. Im Übrigen steht im Artikel, dass die Bahn reagiert hat!

Seien wir einfach froh, dass nichts passiert ist und der KiN nicht wegen unterlassener Hilfeleistung angeklagt wird ...

Da sollte man sich erstmal die Lehrerin greifen. Immerhin hatte die die Aufsichtspflicht, nicht der Zugbegleiter.

Gruß
Kalle


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