strenge Kontrollen im NV (Allgemeines Forum)

Rook, Montag, 08.04.2024, 19:17 (vor 21 Tagen) @ JeDi

Bei der DB sollte eine Bahncard in der Regel als offizielles Ausweisdokument ausreichen.


Seit kein Foto mehr drauf ist: nein.


Doch, wird so noch kommuniziert (was bedeutet ggf.?):


Muss ich bei der Kontrolle im Zug außer dem Ticket noch etwas vorzeigen?

Da das Ticket auf die bei der Buchung angegebene Person ausgestellt ist, muss diese Person bei der Kontrolle im Zug ein offizielles Ausweisdokument vorzeigen.

Folgende Ausweisdokumente sind bei der Kontrolle im Zug zugelassen:

europ. oder deutscher Personalausweis
deutscher oder internat. Reisepass
Kinderreisepass
elektronischer Aufenthaltstitel
Bescheinigung über die Meldung Asylsuchender (BüMa)
BahnCard (ggf. in Verbindung mit einem Lichtbildausweis)

Es gelten nicht: Führerschein, Schülerausweis, Truppenausweis, Geburtsurkunde und Schwerbehindertenausweis.


https://www.bahn.de/faq/muss-ich-bei-der-kontrolle-im-zug-ausser-dem-ticket-noch-etwas-...

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Viele Grüße
Rook


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