Triebzug Definition aus der TSI (Allgemeines Forum)

numi, Dienstag, 02.05.2017, 00:29 (vor 2554 Tagen) @ Alphorn (CH)

Die TSI definiert das ganze folgerndermaßen:

A) Verbrennungstriebzüge und/oder elektrische Triebzüge:
a) Ein „Triebzug“ ist ein nicht trennbarer Zugverband, der als Zug betrieben werden kann. Per Definition ist vorgesehen, dass die Konfiguration dieser Einheit nur in einer Werkstatt geändert werden kann. Der Triebzug setzt sich aus angetriebenen Einzelfahrzeugen oder aus angetriebenen und nicht angetriebenen Fahrzeugen zusammen.
b) Ein „elektrischer Triebzug“ und/oder ein „Verbrennungstriebzug“ ist ein Triebzug, bei dem alle Einzelfahrzeuge eine Zuladung (Fahrgäste oder Gepäck/Post oder Fracht) befördern können.
c) Ein „Triebwagen“ ist ein Einzelfahrzeug, das unabhängig betrieben werden kann und eine Zuladung (Fahrgäste oder Gepäck/Post oder Fracht) befördern kann.


Somit wäre also doch eine Unterscheidung gegeben und demnach wäre der EC250 der erste Niederflurzug der Kategorie "elektrischer Triebzug". In der Praxis werden diese Begriffe jedoch nicht wirklich angewandt. Die meisten werden unter einem elektrischen Triebzug einfach einen Triebzug mit elektrischem Antrieb verstehen und daraus keinen Rückschluss darauf ziehen, ob alle Wagen eine Zuladung befördern können.


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