Aus aktuellem Anlass... (Allgemeines Forum)

Giovanni, Dienstag, 25.10.2016, 09:13 (vor 2740 Tagen) @ TEE Rheingold

Es gab auch Negativschlagzeilen, dass die Tickets gebietsweise viel zu schnell vergriffen waren. Mir soll keiner sagen, der DB sei dies noch nicht aufgefallen. Ein Konzern hat ganz andere juristische Mittel dagegen vorzugehen als eine Privatperson.
Gibt es keinen Vermerk dass diese Angebote NICHT verkauft werden dürfen?

[...]

Die DB könnte auch der Auktions-Plattform Druck machen...oder war die "Kassenflutung" so wichtig durch die Tickets im Supermarkt?!

http://www.lhr-law.de/magazin/schwarzmarkt-rechtliche-konsequenzen-beim-weiterverkauf-v...

Die DB kann so einiges in ihre AGB/Tarife schreiben - was davon rechtlich tatsächlich bindend ist, steht auf einem ganz anderen Blatt.
Während die im Beispiel genannten Konzertveranstalter o.ä. zwar die (theoretische) Möglichkeit haben, die Verkäufer vom zukünftigen Erwerb von Tickets auszuschließen, ist das bei öffentlichen Verkehrsunternehmen wegen EVO und AEG wesentlich schwieriger. Höchstens ein Ausschluss vom Bahn.bonus-Programm wäre m.e. vorstellbar...

Anders sieht es mitunter beim gewerblichen Weiterverkauf aus - doch den muss die Bahn erst einmal nachweisen.

--
Wo Logik aufhört fängt das DB-Preissystem an.
2.4.4: "Eine Fahrkarte für eine höhere Produktklasse berechtigt [...] auch zur Beförderung in einer niedrigeren Produktklasse."
Ein Doppelstock-RE ist 4.631,5mm hoch - ein ICE1-Speisewagen nur 4.295mm ;)


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