Käufern? - Potenziell keine Hehlerei bei Auktionen (Allgemeines Forum)

M-PAS, München, Montag, 24.10.2016, 16:21 (vor 2733 Tagen) @ Hustensaft
bearbeitet von M-PAS, Montag, 24.10.2016, 16:22

Auch wenn ich persönlich der Meinung bin, dass bei Fahrkarten in der Bucht, der gesunde Menschenverstand so einige Angebote von einem Kauf ausschließen sollte, will ich deine Aussage präzisieren:

Wenn Du weißt, wissen müsstest oder Grund zur Annahme haben müsstest, dass hier nicht alles mit rechten Dingen zugegangen ist, kann die Bahn Dich in Regress nehmen, zudem steht der Straftatbestand der Hehlerei im Raum. <<

Dies ist aber bei Auktionen, welche bei 1€ starten, nach derzeit geltender (mehrfach so bestätigter Urteile) siehe Rechtsprechung nicht der Fall.

Siehe als nur ein Beispiel hierzu auch das Urteil LG Karlsruhe (18 AK 136/07)

Für die innere Tatseite der Hehlerei gem. § 259 StGB ist erforderlich, dass der Täter mit (mindestens bedingtem) Vorsatz bezüglich der Vortat und der Hehlereihandlung handelt und mit der Absicht, sich oder einen Dritten zu bereichern.

Dies wurde hier bei einer Auktion, die bei 1€ startet ausgeschlossen.


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