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TEE Rheingold, Montag, 24.10.2016, 23:07 (vor 2711 Tagen) @ GUM
bearbeitet von TEE Rheingold, Montag, 24.10.2016, 23:10

will aber dazu kein neues Thema aufmachen.
Eine bekannte Online-Auktions-Plattform ist wieder überflutet mit Aktionsangeboten, die es neulich bei einem Discounter gab. Diese Fahrkarten werden dort (noch) gewinnbringend versteigert.
Warum geht die DB nicht dagegen vor?
Es doch sicher nicht erlaubt, gewerbsmäßig Tickets gewinnbringend weiter zu verkaufen.
Wenn jemand krank wird oder doch keine Zeit hat, ist es ja ok, wenn man die Ticket zum Einstandspreis plus Porto verkauft.
Es riecht danach, dass diese Angebote massenweise als Spekulationsobjekt erworben werden.
Es gab auch Negativschlagzeilen, dass die Tickets gebietsweise viel zu schnell vergriffen waren. Mir soll keiner sagen, der DB sei dies noch nicht aufgefallen. Ein Konzern hat ganz andere juristische Mittel dagegen vorzugehen als eine Privatperson.
Gibt es keinen Vermerk dass diese Angebote NICHT verkauft werden dürfen?
Die DB hat kein Vorteil dadurch, da sie so im Zweifel weniger Fahrkarten selber verkauft.
In diesem Fall finde ich es auch negativ von der Auktionsplattform, Versteigerungen zuzulassen. Festpreis würde völlig reichen.
Die DB könnte auch der Auktions-Plattform Druck machen...oder war die "Kassenflutung" so wichtig durch die Tickets im Supermarkt?!


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