Schwebebahn wird nicht als Ersatz beworben! (Allgemeines Forum)

Bahngenießer, Freitag, 19.06.2015, 10:06 (vor 3254 Tagen) @ Oscar (NL)

Wie die Westdeutsche Zeitung (WZ) am 17.6.2015 meldete, wird die gesamte Stadt Wuppertal im Jahr 2017 während der gesamten Oster- und Sommerschulferien (10. bis 22. April und 17. Juli bis 29. August) vom Eisenbahnverkehr abgeschnitten sein.


Interessant. Angeblich ist die Schwebebahn 2017 auch Baustelle, somit Ersatz durch "Wuppertaler Schwebebus"...:)
Oder gilt die Schwebebahn heutzutage nicht mehr als Eisenbahnverkehr?


gruß,

Oscar (NL), der März 2015 die Schwebebahn benutzen durfte nach einem Stellwerkausfall in Wuppertal.

Laut Presse dürfen die Eisenbahnunternehmen (DB, Abellio, Eurobahn) anscheinend die Schwebebahn nicht als Ersatz einplanen oder bewerben, da die Schwebebahn sonst an der Kapazitätsgrenze ankommt. Die Eisenbahnunternehmen dürfen also nur auf ihren Busersatzverkehr verweisen.

Wenn natürlich ein Fahrgast (mit VRR-Fahrkarte oder gewissen NRW-Tickets oder SWT oder BC-Fahrkarte "Wuppertal+City" oder mit seiner BC100) trotzdem lieber Schwebebahn fährt als Bus ist das natürlich seine Sache und es wird ihm keiner verbieten können!

Ich denke, die Schwebebahn gilt zwar als "Schienenverkehrsmittel" ähnlich wie auch der Solinger Obus, aber wohl nicht als Eisenbahn. Bin mir da aber nicht so sicher!


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