Anspruch besteht (Allgemeines Forum)

Andi M, Donnerstag, 22.01.2015, 01:29 (vor 3407 Tagen) @ Thomas

In der Lounge in Köln (2014, bei Nachfrage zu einem ausgefallenen Zug) hat mir ein freundlicher Mitarbeiter verraten, dass die Bahn auch bei einer Verspätung von geringfügig unter 60 Minuten entschädigt: "Was kann der Bahnkunde denn dafür, dass es einen 59-61-Minutentakt gibt?". Ich entsinne mich nicht mehr genau, ob üblicherweise ab 58 oder 57 Minuten 25% des _bezahlten_ Fahrpreises erstattet werden.
Einfach probieren, im Zweifel auf die schon genannten Regelungen hinweisen.


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