! Fahrgastrechte bei 57-minütiger Verspätung (Allgemeines Forum)

Florian, Mittwoch, 21.01.2015, 23:40 (vor 3407 Tagen) @ kaythxbye
bearbeitet von Florian, Mittwoch, 21.01.2015, 23:40

Nach meinen Erfahrungen ist die Bahn da sehr kulant und erstattet dir auch schon bei 59 Minuten die 25%.

Kulanz ist das weniger. Die DB kann die Verspätung nicht auf die Minute genau dokumentieren. Dazu müsste im RIS die Zeit der Türfreigabe abrufbar sein. Daher hat sich die DB mit dem EBA geeinigt, die Entschädigung schon zu zahlen, wenn die Verspätung nach den Angaben aus dem RIS mindestens 57 Minuten beträgt. Das ist wohl billiger als eine genauere Technik zur minutengenauen Dokumentation der tatsächlichen Türfreigabezeit anzuschaffen.

Gruß
Florian


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