Anspruch besteht (Allgemeines Forum)
Hallo,
ja der Anspruch besteht. Das ist kein Problem.
Das Eisenbahnbundesamt und die Bahn haben dies so vereinbart. Der Hintergrund ist der, dass die Bahn nicht die genaue Ankunftszeit all ihrer Züge kennt bzw. die Erfassung ihr zu teuer ist. Daraufhin hat sich die Bahn damit einverstanden erklärt, auch wenige Minuten unter der magischen Grenze anzuerkennen. Es könnte ja sein, dass der angegebene Zug laut Fahrplan nur 58 Minuten hat, aber in Wirklichkeit es dann doch 60 Minuten werden.
gesamter Thread:
- ? Fahrgastrechte bei 59-minütiger Verspätung -
Willstädter,
21.01.2015, 23:18
- kein Anspruch - Holger2, 21.01.2015, 23:21
- ! Fahrgastrechte bei 59-minütiger Verspätung -
kaythxbye,
21.01.2015, 23:22
- ! Fahrgastrechte bei 57-minütiger Verspätung -
Florian,
21.01.2015, 23:40
- ! Fahrgastrechte bei 57-minütiger Verspätung - Tino, 22.01.2015, 00:31
- Fahrgastrechte bei 57-59 Minuten gemessener Verspätung - michael_seelze, 07.04.2015, 19:02
- ! Fahrgastrechte bei 57-minütiger Verspätung -
Florian,
21.01.2015, 23:40
- soweit ich weiß, gilt die 60 Min Regel ab 57 Min Verspätung - Flatrate-Bahnfahren, 21.01.2015, 23:22
- ? Fahrgastrechte bei 59-minütiger Verspätung -
Mario-ICE,
21.01.2015, 23:36
- Eher Frust -
oppermad,
22.01.2015, 08:59
- Eher Frust -
Mario-ICE,
22.01.2015, 13:17
- Eher Frust -
Gambrinus,
22.01.2015, 13:28
- Eher Frust -
Mario-ICE,
22.01.2015, 13:43
- Eher Frust - Zangenabdruck, 22.01.2015, 15:04
- Eher Frust -
Mario-ICE,
22.01.2015, 13:43
- Nachtrag: Ich gehe nicht von einer Verschwörungstheorie aus! - oppermad, 22.01.2015, 15:03
- Eher Frust -
Gambrinus,
22.01.2015, 13:28
- Eher Frust -
Mario-ICE,
22.01.2015, 13:17
- Eher Frust -
oppermad,
22.01.2015, 08:59
- Anspruch besteht -
Thomas,
21.01.2015, 23:40
- Anspruch besteht - Andi M, 22.01.2015, 01:29
- ? Fahrgastrechte bei 59-minütiger Verspätung - Willstädter, 22.01.2015, 07:58
- ? Fahrgastrechte bei 59-minütiger Verspätung - markman, 22.01.2015, 14:16