Anspruch besteht (Allgemeines Forum)

Thomas, Mittwoch, 21.01.2015, 23:40 (vor 3407 Tagen) @ Willstädter

Hallo,

ja der Anspruch besteht. Das ist kein Problem.

Das Eisenbahnbundesamt und die Bahn haben dies so vereinbart. Der Hintergrund ist der, dass die Bahn nicht die genaue Ankunftszeit all ihrer Züge kennt bzw. die Erfassung ihr zu teuer ist. Daraufhin hat sich die Bahn damit einverstanden erklärt, auch wenige Minuten unter der magischen Grenze anzuerkennen. Es könnte ja sein, dass der angegebene Zug laut Fahrplan nur 58 Minuten hat, aber in Wirklichkeit es dann doch 60 Minuten werden.


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