? Fahrgastrechte bei 59-minütiger Verspätung (Allgemeines Forum)

Willstädter, Mittwoch, 21.01.2015, 23:18 (vor 3404 Tagen)

Kann mir jemand sagen, inwieweit man bei einer späteren Ankunft wegen eines verpaßten Anschlußzuges von genau 59 Minuten (Fulda ab 8:56 mit ICE783 nach München, Ankunft 11:39 Uhr statt Fulda ab 7:56 mit ICE581 bis Nürnberg und Umstieg in ICE1503 nach München, Ankunft dort um 10:40 Uhr) auch einen Anspruch auf Entschädigung erhält, da auf dem Fahrgastrechteformular von (ab) 60 Minuten die Rede ist? Für mich ist das eine Stunde, und es wäre meines Erachtens höchst spitzfindig, diese unsaubere Taktung dazu zu gebrauchen, bestimmte Verspätungen wegen 1 Minute zu ignorieren.
Da die ICEs aus Nürnberg Hbf in Müchen Hbf stündlich um die Minute :39 - :42 ankommen, gibt es diesen Fall sicher mehrfach am Tag, oder handelt es sich hier möglicherweise um Absicht, denn 59 < 60, also Pech gehabt?
Hat jemand Erfahrung mit diesem Fall?
Kann man bei alternativ auf eine Kulanzregelung hoffen?


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